Meiningen – „German Holiday Dreams“ hieß eine der diversen Firmen eines Mannes aus Tann. Wohl einiges mit Träumen, aber wenig mit Ferien hatte zu tun, was die erwartete, denen der Mann ein Visum für die Einreise nach Deutschland verschaffte. Bis sich die Schwerpunktabteilung für organisierte Kriminalität der Staatsanwaltschaft in Gera für seine Geschäfte interessierte. Und so viel Material sammelte, dass die Akten in drei überdimensionalen Kisten auf einem Rollwagen in den Gerichtssaal gefahren werden müssen.
Am Landgericht in Meiningen erscheint der Mann aus Tann, Hauptangeklagter, nicht. Kurz vor Prozessbeginn ist ein Attest eingetroffen, mit dem er sich krankmeldet. Ein Attest, auf dem bescheinigt wird, es könne „je nach Anforderung“ eingesetzt werden; ausgestellt in der Ukraine, von einem Ministerium mit langem Namen. Ein Attest, von dem der Vorsitzende Richter vermutet, es sei „gekauft“. Weshalb die Verhandlung gegen den Mann gestern abgetrennt wurde, um zunächst die „nicht so gewichtigen Vorwürfe“ zu verhandeln, die seinen Helfern gemacht werden – einem 53-jährigen arbeitslosen Steuerfachmann und einem 43-Jährigen, der jüngst nach dem gescheiterten Versuch, ein Fischzuchtunternehmen aufzubauen, aus Afrika zurückgekommen ist.
In der gesamten Anklageschrift, nach Aussage eines Verteidigers „ein Buch“, geht es darum, dass in den Jahren 2002 und 2003 einer Vielzahl ausländischer Staatsbürger ein Visum zur Einreise nach Deutschland oder in andere Schengen-Staaten verschafft wurde – ein in den meisten Fällen über die deutsche Botschaft in Kiew ausgestelltes Touristenvisum. Das nicht als solches genutzt worden sein soll, sondern dazu diente, Frauen und Männer einzuschleusen, die dann illegaler Prostitution oder illegalen Geschäften nachgegangen sein sollen. Auch von Vermittlungen in die „Inkasso- und die Türsteher-Szene“ spricht der Kriminalkommissar, der seit drei Jahren ermittelt.
Den zwei Männern, die dem Hauptangeklagten geholfen haben sollen, wird jeweils auch eine Scheinehe vorgeworfen. Von einem mittlerweile mit einem Polen verheirateten jungen Mädchen aus der Ukraine ist der eine, von einer mittlerweile ausgewiesenen Jugoslawin ist der andere geschieden. Die Angeklagten leben in Marburg in einer gemeinsamen Wohnung. Dass es sich um eine eheähnliche Gemeinschaft handelt, wie in der Anklage formuliert wird, weisen beide zurück. Auch vor Jahren in Eise-nach hätten sie sich lediglich als Wohngemeinschaft zusammengetan. Damals hat der Steuerfachmann in Eisenach ein Buchhaltungsbüro betrieben, den Mann aus Tann hat er in der Kneipe kennengelernt und als Kunden gewonnen.
Es habe allerdings wenig zu verbuchen gegeben, sagt der 53-Jährige aus. „Vor allem Benzinquittungen“, aus denen er habe ersehen können, „dass der viel rumfährt“. Er sei nicht auf die Idee gekommen, dass die Firmen seines Kunden gar nicht existieren könnten.
Dessen Konzept: Eine seiner Firmen, etwa die mit Sitz in Rosa im Kreis Schmalkalden-Meiningen, lädt „Geschäftsleute“ aus der Ukraine zu „Warenbesichtigungen“ oder „Schulungen“ ein. Deren Visa werden bei der Botschaft in Kiew beantragt – mit einem gefälschten Siegel der Industrie- und Handelskammer Südthüringen, gefälschten Unterschriftsstempeln. Und gefälschten Einnahmenüberschussrechnungen als Liquiditätsnachweis für die Firma. Die der angeklagte Steuerfachmann erstellt hat. Ohne Unterlagen gesehen zu haben. Die Firma in Rosa etwa bestand aus einem Nachsendeantrag zu einem Postfach. Die Menschen, die unter der – existierenden – Adresse in dem Dorf in der Rhön gemeldet sind, hatten wohl keine Ahnung von den Machenschaften.
„Mach mal“, habe der Mann aus Tann ihm aufgetragen, sagte der Buchhalter vor Gericht. „Was da alles passiert ist“, habe er erst erfahren, als er von der Kriminalpolizei vernommen wurde. Er habe nur von „Geschäften“ seines Kunden gewusst und von einem „Heiratsinstitut“. Nichts aber „von Menschenschmuggel und von Frauen, die reingeschleust wurden“. Dass auf den Briefbögen einer weiteren Firma des Kunden, nach Aussage des Kommissars „ein reines Fantasieprodukt“ mit angeblichem Sitz in Eisenach, die Telefonnummer seines Buchhaltungs-Büros stand, erklärt der Angeklagte als Folge eines bestellten Logo-Entwurfs.
„Ich war ziemlich blöd“, sagt er. Und in der Tat klingt, was die beiden Helfer erzählen, weniger nach organisierter Kriminalität als nach dem unorganisierten Versuch, an Geld zu kommen. Für das Versprechen von 5000 Dollar hat der 43-jährige Mitbewohner des Buchhalters 2003 auf Vermittlung des Manns aus Tann in Kiew eine ihm unbekannte junge Ukrainerin geheiratet. Die 3000 Dollar Vorschuss habe er „schnell wieder zurückgeben müssen“ – ein Anruf „von Russen“ habe ihm signalisiert, „dass man sich mit diesen Leuten besser nicht anlegt“. Das Verfahren gegen ihn wird gegen eine Arbeitsauflage von 150 Stunden vorläufig eingestellt.
Der Buchhalter kommt nicht ganz so glimpflich davon. Das Gericht glaubt ihm, dem gelernten Fachmann, nicht, dass er von den Machenschaften des Hauptangeklagten nichts gewusst haben will und verurteilt ihn zu 1350 Euro Geldstrafe. Man sei allerdings sicher, sagt der Vorsitzende Richter, dass „der Drahtzieher“ der Mann aus Tann sei. Der mit einer langjährigen Haftstrafe zu rechnen habe. Wenn er denn erscheint? Der Staatsanwalt ist optimistisch, dass man den Mann bald von Kiew nach Meiningen holen wird. Zu einem Prozess, kündigt der Richter an, in dem „die Beweise erdrückend“ seien, die Kammer aber „nicht milde gestimmt“ sein werde.
Quelle: http://www.stz-online.de/nachrichten/thueringen/seite3thueringenstz/art2448,868088
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